Kostenerstattung
Als reine Privatpraxis finden alle Behandlungen als Selbstzahlerleistung auf Rechnung statt.
Eine Abrechnung der Praxis direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen – per Versichertenkarte – ist leider nicht möglich.
Die Erstattung der Kosten insbesondere der Osteopathischen Behandlung ist bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen mittlerweile Standard. Je nach Versicherungsgesellschaft werden Teilbeträge oder Vollsummen erstattet.
Sie erhalten als Patient eine detaillierte Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die beglichene Rechnung reichen Sie dann zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Bitte wenden Sie sich an den Sachbearbeiter Ihrer Krankenversicherung oder sprechen Sie uns an.
Die Behandlungskosten werden von den privaten Krankenkassen in der Regel komplett erstattet.
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Öffnungszeiten
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